T.D.M. Allgemeine Geschäftsbedingungen

DRUCKVERSION
  1. (1) Geltung / Schriftform
Die T.D.M. Telefon-Direkt-Marketing GmbH (Auftragnehmerin) arbeitet nach den Richtlinien des Councils „TeleMedien- und CallCenter-Services“ im DDV (Deutscher Direktmarketing Verband e.V.), die im Ehrenkodex niedergelegt sind. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auftragnehmerin erfolgen aus-schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäfts-bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Die Auftragnehmerin wickelt die ihr erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.  
  1. (2) Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fern-schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin. Nach Auftrags-bearbeitung durch die Auftragnehmerin erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das zunächst nicht ausschließlich ist und von der Auftragnehmerin frei widerrufen werden kann. Erst mit vollständiger Honorarzahlung des Auftrag-gebers wird ihm das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.
  1. (3) Preise
Soweit nicht anderes vereinbart ist, hält sich die Auftragnehmerin an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Auftrag-nehmerin genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Portokosten sind im Voraus zu entrichten.
  1. (4) Aktionstermine
Vertraglich fixierte Termine sind für jeden Vertragspartner verbindlich. Bei Auftreten von Ereignissen, durch die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich wird, wird der Vertragspartner sofort informiert.
  1. (5) Zahlung
Alle Leistungen der Auftragnehmerin sind nach Rechnungs-stellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Aktionen mit einem Aktionszeitraum von bis zu 30 Tagen erfolgt die Rechnungsstellung mit 50% des Auftragswertes zu Beginn der Aktion. Bei Aktionen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, erfolgt die Rechnungsstellung zum Ende eines jeden Monats. Der Auftraggeber wird die ihm übersandten Rechnungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen prüfen. Erhebt der Auftraggeber keinerlei Einwände gegen die Rechnungsstellung, gilt die Rechnung als anerkannt. Spätere Einwendungen sind dann ausgeschlossen. Fremdkosten für die Adressenbeschaffung, Drucksachen, graphische Leistungen usw. werden sofort nach deren Entstehung zur Zahlung fällig.
  1. (6) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte der Auftragnehmerin verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Auftragnehmerin unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
  1. (7) Gewährleistung
Der Auftraggeber muss der Auftragnehmerin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die nicht auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind  der  Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.
  1. (8) Geheimhaltung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  1. (9) Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertrags-abschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Auftragnehmerin als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Es obliegt dem Auftraggeber, die vorgeschlagenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheiten der Branche daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Die Auftragnehmerin übernimmt insoweit keine Haftung, auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder Zulässigkeit von Informationen inhaltlicher oder gestalterischer Art. Die Haftung beschränkt sich hier auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In allen Fällen stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter (insbesondere Bußgeldforderungen, Schadens-ersatz- und Unterlassungsansprüche) frei und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung. Etwaig notwendige Abtretungen und Bevollmächtigungen werden die Vertragsparteien wechselseitig vornehmen. Schadensersatzansprüche der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber bleiben von der vorstehenden Freistellung unberührt.
  1. (10) Kündigung
Soweit zwischen den Vertragspartnern nicht individuell etwas anderes geregelt wurde, ist die Zusammenarbeit grundsätzlich auf unbefristete Zeit angelegt. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Kündigungserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Unabhängig davon haben beide Vertrags-partner das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
  1. (11) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Gegenforderungen von der Auftragnehmerin kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Ansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber.
  1. (12) Konkurrenzklausel
Der Auftraggeber wird während der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keinerlei Mitarbeiter der Auftragnehmerin beschäftigen. Diese Regelung gilt auch, soweit ehemalige Mitarbeiter als freie Mitarbeiter für den Auftraggeber tätig sein sollen. Die Auftragnehmerin kann bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von EUR 10.000,00 je Mitarbeiter vom Auftraggeber beanspruchen.
  1. (13) Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB zwischen den Vertragspartnern unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verpflichten sich die Parteien gemeinsam eine Regelung zu treffen, welche dem gewollten Vertragszweck möglichst nahe kommt.
  1. (14) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hildesheim. Es gelten die Gesetze und Regelungen der Bundesrepublik Deutschland. Stand: August 2012